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1.1. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller mit RAID-RUNNERS in schriftlicher sowie
elektronischer Form geschlossenen Verträge.
Sie gelten auch dann, wenn sich RAID-RUNNERS im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung - bei
späteren Verträgen - nicht ausdrücklich auf sie bezieht.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sind für RAID-RUNNERS nur verbindlich, soweit RAID-RUNNERS ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich, schriftlich zugestimmt hat. Im übrigen wird ihnen schon jetzt widersprochen.
1.3. Soweit RAID-RUNNERS sich zur Erbringung der von ihr tatsächlich angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von RAID-RUNNERS kein, allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste, begründbares Vertragsverhältnis.
1.4. RAID-RUNNERS ist jederzeit berechtigt diese AGB (einschließlich aller Anlagen wie Benutzerbedingungen oder Leistungsbeschreibung) mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist RAID-RUNNERS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
1.5. Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht in der Übermittlung des ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Auftragsformulars in Schriftform an RAID-RUNNERS. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch RAID-RUNNERS oder mit der ersten von RAID-RUNNERS vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande.
1.6. Bei der Bestellung zusätzlicher Domains über das Echtzeitbestellsystem des Kundenmenüs, im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages, liegt der Antrag auf Abschluss eines weiteren Vertrages bzw. einer Vertragserweiterung bereits in der Absendung der elektronischen Erklärung. Zu Bestellungen von zusätzlichen Domains gilt ergänzend Ziffer 5.
Verbraucher ist, gemäß § 13 BGB, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Raid-Runners - Jan Bärje
Auf den Rathen 59
27721 Ritterhude
Fax: 04292/470818
E-Mail: ![]()
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ergänzender Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
3.1. RAID-RUNNERS stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs Speicherplatz auf einem Server oder ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software (im Folgenden "Server" genannt). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an dem Server noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. Neben der Bereitstellung des Servers schuldet RAID-RUNNERS die Aktualisierung der Software nach eigenem Ermessen und sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß auf dem Server gespeicherten Daten über das von RAID-RUNNERS zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen. RAID-RUNNERS gewährleistet eine Erreichbarkeit von 99,8% im Jahresdurchschnitt. RAID-RUNNERS ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihr betriebenen Teil des Netzes oder den Server selbst zurückzuführen ist. RAID-RUNNERS ist für die Abrufbarkeit nur insoweit verantwortlich, als der Nichtzugang ausschließlich auf den von ihr betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.
3.2. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
3.3. RAID-RUNNERS behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
3.4. Sofern RAID-RUNNERS kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3.5. RAID-RUNNERS ist berechtigt, sich in beliebigem Umfang Dritter zur Leistungserbringung zu bedienen.
3.6. RAID-RUNNERS kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen. RAID-RUNNERS hat dem Kunden solch eine Vertragsübernahme mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
4.1. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ein anderes ergibt, haben Verträge eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Vertragsende schriftlich (per Post oder Fax) gekündigt wird.
4.2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für RAID-RUNNERS insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
- der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
- der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
- der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für RAID-RUNNERS unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall:
- bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung
oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder
offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.);
- bei strafbarer Ausspähung oder Manipulation der Daten von RAID-RUNNERS oder anderer Kunden von
RAID-RUNNERS durch den Kunden.
4.3. Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
4.4. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Post oder Fax).
4.5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist RAID-RUNNERS zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Sie kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist RAID-RUNNERS nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.
5.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird RAID-RUNNERS im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe (sog. Registrar) lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. ".de") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
5.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers ("Registrant"), des administrativen Ansprechpartners ("Admin-C") und des technischen Ansprechpartners ("tech-Admin") anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Provider per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren. Eine Änderung über das Kundenmenü reicht nicht aus. Für Inhaberwechsel ist das bereitgestellte Formular zwingend erforderlich. Bei allen Änderungen sind gegebenenfalls gesonderte Bedingungen zu den einzelnen Topleveldomains zu beachten.
5.3. RAID-RUNNERS wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. RAID-RUNNERS ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. RAID-RUNNERS hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. RAID-RUNNERS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft von RAID-RUNNERS darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch RAID-RUNNERS aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von RAID-RUNNERS. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
5.4. Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
5.5. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und Admin-C eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei ausländischen Domains als E-Mailadresse des Admin-C eine E-Mailadresse von RAID-RUNNERS eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
5.6. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
5.7. Bei einer Kündigung erfolgt weder für im Tarif enthaltene Domains noch für zusätzliche Domains eine Erstattung der bereits bezahlten Domain-Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch RAID-RUNNERS verschuldet worden ist.
5.8. Bei allen über RAID-RUNNERS registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. ".de") anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das den Server betreffende Vertragsverhältnis (Ziffer 3.1.) wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domain-Kündigung, Providerwechsel, Domain-Löschung bedürfen der Schriftform. Kann RAID-RUNNERS dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Providers des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist RAID-RUNNERS ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen ("CLOSE"). RAID-RUNNERS behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Kunden beglichen sind.
5.9. Der Kunde ist verpflichtet, RAID-RUNNERS unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
6.1. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von RAID-RUNNERS zur Verfügung stellt. RAID-RUNNERS ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die von RAID-RUNNERS zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und RAID-RUNNERS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, RAID-RUNNERS seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben und sofern Bankeinzug vertraglich vereinbart wurde auch seine Bankverbindung. Der Kunde versichert, dass alle an RAID-RUNNERS mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Provider per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich, RAID-RUNNERS unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
6.5. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von RAID-RUNNERS, soweit diese rechtzeitig durch RAID-RUNNERS angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern.
7.1. Der Kunde hat bei einem Webhosting Account sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer
Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in irgendeiner
Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden
nicht gestattet, auf dem Server
- Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
- Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
- ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Anbieter zur Verfügung
gestelltes Chat-System.
7.2. Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornografische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von RAID-RUNNERS zur Verfügung stellt. Handelt es sich um einen dedizierten Server, ist RAID-RUNNERS nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV vorgeschriebene Angaben zu machen. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von RAID-RUNNERS zur Verfügung stellt. RAID-RUNNERS ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
8.1. RAID-RUNNERS behält sich das Recht vor, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
8.2. Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter falls erforderlich durch eine entsprechende Gestaltung deutlich zu machen.
8.3. RAID-RUNNERS ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen,
- nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden;
- nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden;
- nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden;
- wenn sie Viren enthalten.
9.1. Die Höhe der vom Kunden an RAID-RUNNERS zu entrichtenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs.
9.2. Alle nutzungsunabhängigen Entgelte werden je nach vereinbartem Abrechnungszeitraum im voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.
9.3. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen in Schriftform zugesendet werden. Verlangt der Kunde dennoch eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist RAID-RUNNERS berechtigt, hierfür pro Rechnung 3,50 EUR zu berechnen.
9.4. Der Kunde ermächtigt RAID-RUNNERS, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines in der Sphäre des Kunden liegenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich, fällt aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rechnung an. Bei Rücklastschriften ist RAID-RUNNERS ebenfalls berechtigt neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR zu berechnen.
9.5. RAID-RUNNERS ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. RAID-RUNNERS ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht RAID-RUNNERS ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 4.4. zu.
9.6. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 4.2. durch RAID-RUNNERS hat diese Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
9.7. Gegen Ansprüche von RAID-RUNNERS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
10.1. Für Leistungsstörungen ist RAID-RUNNERS nur verantwortlich soweit diese die von ihr nach Ziffer 3.1. zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden oder Präsenzen nutzungsberechtigter Dritter, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist RAID-RUNNERS nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach Ziffer 3.1. zu erbringenden Leistungen beruht.
10.2. Störungen hat RAID-RUNNERS im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, RAID-RUNNERS für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde RAID-RUNNERS eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 11.
10.3. Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Filesharing, sonstige illegale Inhalte, etc.) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist RAID-RUNNERS von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht von RAID-RUNNERS verschuldet.
11.1. Eine Haftung von RAID-RUNNERS besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
11.2. RAID-RUNNERS haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung von RAID-RUNNERS oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von RAID-RUNNERS zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
11.3. Soweit nicht Ziffer 11.2 eingreift, haftet RAID-RUNNERS bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
11.4. Bei einem von RAID-RUNNERS verschuldeten Datenverlust, haftet RAID-RUNNERS ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.5. Ansprüche von RAID-RUNNERS, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche von RAID-RUNNERS, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
11.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
12.1. RAID-RUNNERS ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen von RAID-RUNNERS. RAID-RUNNERS wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert RAID-RUNNERS den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte - insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes - zugreifen kann. RAID-RUNNERS genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn sie die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 6.3.) sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain selbst, ist RAID-RUNNERS berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
12.2. Erlangt RAID-RUNNERS selbständig von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern 5.4., 7.1., 7.2., 7.3., 8.2., Kenntnis, der nicht offensichtlich ist oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist RAID-RUNNERS zur Sperrung berechtigt. RAID-RUNNERS wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. RAID-RUNNERS hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde ihr gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten von RAID-RUNNERS für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist.
12.3. Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist RAID-RUNNERS zur Sperrung berechtigt, bis der Kunde Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber RAID-RUNNERS abgegeben hat. Die Höhe der Vertragsstrafe orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes. Sie beträgt jedoch mindestens 5.500,00 EUR. Im Falle eines offensichtlichen Rechtsverstoßes ist RAID-RUNNERS berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 20,00 EUR zu berechnen.
12.4. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 5.4., 6.3., 7.1., 7.2., 7.3., 8.2., kann RAID-RUNNERS vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5.500,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis offen, dass RAID-RUNNERS ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann RAID-RUNNERS anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 EUR fordern. Sowohl im Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß. Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der Vertragsstrafe, steht es RAID-RUNNERS offen einen weitergehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
12.5. Soweit RAID-RUNNERS von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, RAID-RUNNERS von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten von RAID-RUNNERS. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.
13.1. RAID-RUNNERS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Diese ist im Internet abrufbar unter: http://www.raid-runners.de/datenschutz.php.
13.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht von RAID-RUNNERS jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.
14.1. Erfüllungsort ist Ritterhude, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz von RAID-RUNNERS.
14.2. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der RAID-RUNNERS-Kunden gebunden.
14.3. Für die von RAID-RUNNERS auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
14.4. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.
14.5. Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, vereinbaren die Vertragsparteien, dass diese durch Telefax, nicht jedoch durch E-Mail, gewahrt wird.
14.6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit einer Bestimmung entsprechend.
(Stand: 28.09.2007)
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